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Hinweise zu COVID-19

3. April 2022 in Arena

Liebe Besucherinnen und Besucher,

der Ausbruch des Corona-Virus und die damit verbundenen weltweiten dynamischen Entwicklungen rund um Covid-19 führen zu starken Einschränkungen in allen privaten und öffentlichen Lebensbereichen. Hierbei wird allerorts das Ziel verfolgt, die rasante Ausbreitung des Virus zu bremsen und Neuinfektionen zu reduzieren. Die Bundesregierung und das Land Baden-Württemberg haben zahlreiche Schritte unternommen, um der weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken.

Detaillierte Informationen zur Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Auch der Betrieb der Mercedes-Benz Arena Stuttgart unterliegt dieser Verordnung. Die Gesundheit unserer Besucher, Fans, Kunden und Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen und wir befolgen alle eingeleiteten Schutzmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg.

Wir stehen in Kontakt mit den Veranstaltern und den zuständigen Behörden, um neue Entwicklungen zu den bevorstehenden Veranstaltungen zu bewerten. Selbstverständlich informieren wir Sie hier unverzüglich, sobald uns neue Informationen vorliegen.


Up-Date zum 03.04.2022:

Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue, grundlegend geänderte, Corona-Verordnung.
Damit fallen weitreichende Beschränkungen weg, das heißt u.a.:

  • Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen entfallen
  • Die 3G-Regel für Veranstaltungen sowie in der Gastronomie ist aufgehoben
  • Das Tragen von Masken ist keine Pflicht mehr.

Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick
(PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


Up-Date zum 19.03.2022:

Das im Februar 2022 eingeführte 3 Stufensystem entfällt zum heutigen Tag und der große Teil der Corona-Maßnahmen fällt bis auf ein paar Wenige zurück. Mit Blick auf die derzeit noch hohen Inzidenzen gilt bis zum 2. April 2022 eine Übergangsregel. Die wesentlichen Punkte hierbei:

  • Für öffentliche Veranstaltungen entfallen die Kapazitätsbeschränkungen und Personenbeschränkungen und es herrscht die 3G Regelung.
  • Für private Veranstaltungen gibt es keine Beschränkungen mehr.
  • In Innebereichen gilt weiterhin die Tragepflicht einer FFP2-Maske und im Außenbereich nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick
(PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


Up-Date zum 23.02.2022:

Am 23.02.2022 wurde in Baden-Württemberg ein 3 Stufensystem eingeführt, welches sich an dem aktuellen Hospitalisierungswert orientiert. Im Land gilt aktuell wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung.

Für öffentliche Veranstaltungen wie u.a. Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt:

  • In der Basisstufe (Wert unter 4) gibt es für öffentliche Veranstaltungen keine Zugangsbeschränkung.
  • In der Warnstufe (Wert von 4 oder Intensivbettenbelegung mit Corona-Patient*Innen ab 250) greift die 3G Regel. Zusätzlich gilt in geschlossenen Räumen max. 60% Auslastung mit max. 6.000 Besucher*Innen und im Freien max. 75% Auslastung mit max. 25.000 Besucher*Innen.
  • In der Alarmstufe (Wert von 15 und Intensivbettenbelegung mit Corona-Patient*Innen ab 390) greift die 2G Regel. Zusätzlich gilt max. 50% Auslastung und in geschlossenen Räumen max. 2.000 Besucher*Innen und im Freien max. 5.000 Besucher*Innen.

Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick
(PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


Up-Date zum 16.02.2022:

Am 16.02.2022 einigen sich Bund und Länder einigen sich auf schrittweise Lockerungen. Weitere Öffnungsschritte würden dann zuerst die Gastronomie und die Übernachtungsbetriebe sowie Großveranstaltungen betreffen. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg soll voraussichtlich in der Woche vom 21. -27 Februar 2022 erscheinen.

    Alle Details und Vorschriften der aktuell geltenden Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.

    Hier finden Sie die aktuellen Informationen der Landesregierung sowie die FAQ zu den Änderungen und Maßnahmen der Landesregierung.

    Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick
    (PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


    Up-Date zum 09.02.2022:

    Mit Beschluss vom 8. Februar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 9. Februar 2022 in Kraft.

    Bei öffentlichen Veranstaltungen wie u.a. Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind in der Alarmstufe I wieder mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen. So gilt in geschlossenen Räumen bei 2G maximal 50 Prozent Auslastung (max. 2.000 Teilnehmer:innen) oder optional bei 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung (max. 4.000 Teilnehmer:innen).

      Alle Details und Vorschriften der aktuell geltenden Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.

      Hier finden Sie die aktuellen Informationen der Landesregierung sowie die FAQ zu den Änderungen und Maßnahmen der Landesregierung.

      Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick
      (PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


      Up-Date zum 28.01.2022:

      Die Landesregierung Baden-Württemberg setzt das Stufensystem mit Anpassungen ab Freitag, 28. Januar 2022 wieder in Kraft.

      Die neue Corona-Verordnung des Landes berücksichtigt sowohl die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz (PDF)sowie die veränderte Lage durch die Omikron-Variante.

      In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt. Für Veranstaltungen wie Informations-, Betriebs-, Vereinsveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I u.a. 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung in geschlossenen Räumen.

      Alle Details und Vorschriften der aktuell geltenden Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.

      Hier finden Sie die aktuellen Informationen der Landesregierung sowie die FAQ zu den Änderungen und Maßnahmen der Landesregierung.

      Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick
      (PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


      Up-Date zum 11.01.2022:

      Baden-Württemberg friert wegen Omikron die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein.

      Die Änderungen treten am 12. Januar 2022 in Kraft.

      Für Veranstaltungen, wie u.a. Kongresse gilt nach § 10 Corona-Verordnung des Landes eine zugelassene Auslastung der Kapazität von höchstens 50 % und eine Personenobergrenze von 500 Besucherinnen und Besuchern. Der Zutritt ist nur immunisierten Besucherinnen und Besuchern nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.

      Alle Details und Vorschriften der aktuell geltenden Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.

      Hier finden Sie die aktuellen Informationen der Landesregierung sowie die FAQ zu den Änderungen und Maßnahmen der Landesregierung.

      Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick
      (PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


      Up-Date zum 03.12.2021:

      Baden-Württemberg schärft weiter nach. In vielen Bereichen gilt ab Samstag dem 04.12.2021 die 2G-Regel, in einigen Einrichtungen sogar 2G Plus.
      Veranstaltungen jeglicher Art, egal ob Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen, sollen künftig nur noch zu maximal 50% ausgelastet sein. Daneben gilt eine absolute Obergrenze von 750 Personen. Großveranstaltungen sind untersagt.

      Hier finden Sie die aktuellen Informationen der Landesregierung sowie die FAQ zu den Änderungen und Maßnahmen der Landesregierung.


      Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick
      (PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)



      Up-Date zum 24.11.2021:

      Zum 24. November 2021 schärft Baden-Württemberg die Corona-Regelungen nach. Der bisherige Stufenplan wird um eine weitere Stufe ergänzt. Die neue „Alarmstufe II“ gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten oder ab Erreichen oder Überschreiten einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6.

      Zusätzliche Regelungen der Alarmstufe II umfassen u.a. eine 2G+ Regelung (genesene und geimpfte Personen müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen) in den Bereichen Veranstaltungen wie Informations-, Betriebs-, Vereinsveranstaltungen.

      Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zur Alarmstufe II sowie die FAQ zu den Änderungen und Maßnahmen der Landesregierung.


      Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick
      (PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


      Up-Date zum 16.11.2021:

      Landesgesundheitsamt ruft Alarmstufe aus
      In vielen Bereichen gilt ab Mittwoch, 17. November 2021 , die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Betriebs- und Vereinsfeiern aber auch Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen & Kongresse sind davon betroffen.

      Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zur Alarmstufe sowie die FAQ zu den Änderungen und Maßnahmen der Landesregierung.

      Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick

      (PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


      Up-Date zum 03.11.2021:

      Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus
      Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für nicht-geimpfte oder nicht-genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft.
      Mit der Warnstufe entfällt u.a. auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher.
      In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen insbesondere in Innenräumen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das betrifft etwa Veranstaltungen oder den Messebesuch in geschlossenen Räumen.

      Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zur Warnstufe sowie die FAQ zu den Änderungen und Maßnahmen der Landesregierung.

      Die aktuellen Corona-Regelungen und das Stufen-System auf einen Blick

      (PDF der Landesregierung Baden-Württemberg)


      Up-Date zum 28.10.2021:

      Die Änderungen betreffen vor allem das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte.

      Eine detaillierte Übersicht aller Neuerungen finden Sie hier auf baden-wuerttemberg.de zum Download.


      Up-Date zum 15.10.2021:

      Ein weiterer Schritt zurück zur Normalität. Die erneut angepasste Corona-Verordnung bietet nun ein 2G-Optionsmodell. Das bisherige Stufensystem bleibt unverändert.

      Eine detaillierte Übersicht aller Neuerungen finden Sie hier auf baden-wuerttemberg.de zum Download.


      Up-Date zum 16.09.2021:

      Die angepasste Corona-Verordnung basiert nun auf einem dreistufigen Warnsystem (Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe). Die einzelnen Stufen orientieren sich an der Hospitalisierungsinzidenz sowie der Auslastung der Intensivbetten.

      Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier auf baden-wuerttemberg.de zum Download.


      Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich und Ihr Umfeld auf!

      Ihr Team der Mercedes-Benz Arena Stuttgart